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   OLG Köln, 28.04.2004 - 13 U 151/03   

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https://dejure.org/2004,24352
OLG Köln, 28.04.2004 - 13 U 151/03 (https://dejure.org/2004,24352)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.2004 - 13 U 151/03 (https://dejure.org/2004,24352)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 2004 - 13 U 151/03 (https://dejure.org/2004,24352)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2004 - 13 U 151/03
    Auch wenn nach Maßgabe der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BGH (BGH BKR 2003, 415; BGH BKR 2003, 456 jew. m.w.,Nachw.) davon auszugehen ist, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag und die in dem notariellen Angebot der Kläger vom 17.12.1996 (Bl. 8 ff GA) auf Abschluss dieses Geschäftsbesorgungsvertrages unter Abschnitt B (Bl. 13 f. GA) enthaltene Vollmacht gemäß Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB unwirksam sind, ist in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil die unwirksame Vollmacht gegenüber der Beklagten gleichwohl als gültig zu behandeln, weil zu ihren Gunsten die an die Vorlage der Vollmachtsurkunde anknüpfende Rechtsscheinhaftung aus den §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1 ZPO eingreift.

    Die grundsätzliche Anwendbarkeit dieser Vorschriften auch in denjenigen Fällen, in denen die Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und gemäß § 134 BGB nichtig ist, entspricht der inzwischen ebenfalls gefestigten Rechtsprechung des BGH (BGH BKR 2003, 417; BGH BKR 2003, 456 jew. m.w.Nachw.).

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 33/03

    Pflicht des Darlehensnehmers zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung;

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2004 - 13 U 151/03
    Dass sich diese Verträge als Folge der unerlaubten Rechtsbesorgung darstellen, genügt nicht, um sie als nach § 134 BGB nichtig anzusehen (BGH WM 2003, 2375, 2378 f.).

    Der Kreditvertrag diente nicht der verbotenen Rechtsbesorgung, sondern allein dem zulässigen Zweck des Erwerbs einer Eigentumswohnung (so auch ausdrücklich für den Darlehensvertrag in Übereinstimmung mit dem XI. Senat des BGH der IV. Senat des BGH (BGH WM 2003, 2375, 2379).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2004 - 13 U 151/03
    Eine allgemeine Überprüfungs- und Nachforschungspflicht besteht im Rahmen der §§ 172, 173 BGB nicht (BGH NJW 2002, 2325; BGH NJW 2001, 3774; BGH NJW 2000, 2270).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2004 - 13 U 151/03
    Der IX. Zivilsenat des BGH (BGHZ 145, 265, 275 f.) hat deshalb sogar bei einem Notar, der im Dezember 1993 ein Angebot zum Abschluss eines gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßenden Geschäftsbesorgungsvertrages beurkundet hatte, ein Verschulden verneint.
  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2004 - 13 U 151/03
    Auch wenn nach Maßgabe der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BGH (BGH BKR 2003, 415; BGH BKR 2003, 456 jew. m.w.,Nachw.) davon auszugehen ist, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag und die in dem notariellen Angebot der Kläger vom 17.12.1996 (Bl. 8 ff GA) auf Abschluss dieses Geschäftsbesorgungsvertrages unter Abschnitt B (Bl. 13 f. GA) enthaltene Vollmacht gemäß Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB unwirksam sind, ist in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil die unwirksame Vollmacht gegenüber der Beklagten gleichwohl als gültig zu behandeln, weil zu ihren Gunsten die an die Vorlage der Vollmachtsurkunde anknüpfende Rechtsscheinhaftung aus den §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1 ZPO eingreift.
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2004 - 13 U 151/03
    Die grundsätzliche Anwendbarkeit dieser Vorschriften auch in denjenigen Fällen, in denen die Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und gemäß § 134 BGB nichtig ist, entspricht der inzwischen ebenfalls gefestigten Rechtsprechung des BGH (BGH BKR 2003, 417; BGH BKR 2003, 456 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2004 - 13 U 151/03
    Dazu, dass es hier jedoch anders liegt als in den sog. Unfallhilfefällen, kann auf die Ausführungen im Urteil des XI. Zivilsenats des BGH vom 03.06.2003 (-XI ZR 289/02 - , BKR 2003, 623) verwiesen werden.
  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2004 - 13 U 151/03
    Eine allgemeine Überprüfungs- und Nachforschungspflicht besteht im Rahmen der §§ 172, 173 BGB nicht (BGH NJW 2002, 2325; BGH NJW 2001, 3774; BGH NJW 2000, 2270).
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2004 - 13 U 151/03
    Eine allgemeine Überprüfungs- und Nachforschungspflicht besteht im Rahmen der §§ 172, 173 BGB nicht (BGH NJW 2002, 2325; BGH NJW 2001, 3774; BGH NJW 2000, 2270).
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